Wissenswertes

Heilmittelverordnungen gesetzlich Versicherter

 

Wann und wie lange ist ein Rezept für Physiotherapie gültig und was ist zu beachten?

 

Leider kommt es immer wieder zu Problemen bei der Abrechnung von Verordnungen der gesetzlichen Krankenkassen.  Sind Heilmittelverordnungen nicht ordnungsgemäß ausgestellt bedeutet dies für uns  im schlimmsten Falle, dass wir unsere Leistungen nur teilweise oder eventuell gar nicht von der Krankenkasse erstattet bekommen.

 

 

Damit Sie selber beurteilen können, ob Ihr Rezept den Anforderungen entspricht, haben wir die wichtigsten Informationen und Fehlermöglichkeiten aufgelistet:

  1. Der Beginn der Behandlung muss bei Ihrem Rezept innerhalb von 28 Tagen ab Ausstellungsdatum sein, es sei denn Ihr Arzt hat einen "dringlichen Behandlungsbedarf" festgestellt, dann muss die Therapie innerhalb von 14 Tagen begonnen sein.
  2. Es muss immer eine Behandlungsfrequenz eingetragen sein, z.B: 1-3 pro Woche. 
  3. Es muss auf Ihrem Rezept ein gültiger ICD-10-Code angegeben sein. Dieser Code ist praktisch die Kurzform Ihrer Diagnose. Bsp.: M54.5 = Kreuzschmerzen
  4. Sollten Sie einmal die Behandlungen wegen Krankheit oder Urlaub unterbrechen müssen, bitten wir Sie uns dies mitzuteilen. Wir sind verpflichtet bei Unterbrechnungen von mehr als 14 Tage dies bei der Krankenkasse zu begründen. 
  5. Ohne eine Unterschrift vom Arzt ist das Rezept ungültig!
  6. Sind Sie von der  Zuzahlung befreit oder müssen Sie die Rezeptgebühr entrichten?  Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse einen Ausweis.

Bitte helfen Sie uns bereits im Vorfeld Ihrer Behandlungen und prüfen Sie Ihre Heilmittelverordnung! Wir haben Ihnen lediglich ein kleiner Auszug der Möglichkeiten zur Kürzung bzw. Absetzung der Krankenkassen vorgestellt. 

 

Gesetzliche Zuzahlung bei Heilmittelverordnungen:

Je nach Verordnung sind wir verpflichtet Ihren Eigenanteil zur gesetzlichen Zuzahlung einzuziehen. Dieser setzt sich wie folgt zusammen: 10€ Rezeptgebühr + 10% Eigenanteil des gesamten Rezeptwertes. Die Zuzahlung wird mit der ersten Behandlung fällig. 

Bei uns können Sie die gesetzliche Zuzahlung in Bar oder per EC begleichen.